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Dienstag, 16. Juli 2013

Vorsicht vor Halbwahrheiten aus Brüssel!

In Sachen Saatgutrechtsreform bekommt man aus Brüssel derzeit leider mitunter Halbwahrheiten und falsche Informationen über den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission http://www.saatgutkampagne.org/PDF/Saatgut_KOM_Entwurf_DE.pdf zu lesen, auch in Mails und Dokumenten von deutschen Abgeordneten. Wir kontrastieren anonymisierte Zitate mit quellenbasierten Gegendarstellungen.

Gerne können Sie uns weitere Statements zuleiten, wir würden im Rahmen der Möglichkeiten dazu Stellung nehmen und ggf. auch die AutorInnen um eine weitere Stellungnahme bitten. Diese Information steht vollständig unter http://www.saatgutkampagne.org/PDF/Vorsicht_vor_Halbwahrheiten.pdf

1. Lediglich eine Vereinfachung von zwölf Richtlinien zu einer Verordnung?

Halbwahr: „Zunächst ist das Ziel dieser neuen Verordnung, 12 derzeit parallel bestehende Richtlinien zusammenzufassen und den Rechtsrahmen somit zu vereinfachen.“

Klarstellung: (…) der Regelungsbereich wird ausgeweitet, etwa auch die bäuerliche Saatgutproduktion für den Eigenbedarf wird nunmehr erfasst. Diese hat eine erhebliche Bedeutung für saatguterzeugende Betriebe.

2. Wer wird von der Saatgutverordnung betroffen sein?

Falsch: „Nachdem die Europäische Kommission ihren Vorschlag nun am 6. Mai offiziell vorgestellt hat, ist klar, dass Klein- und Hobbygärtner, sowie kleine Unternehmen von der neuen Verordnung nicht betroffen sein sollen.“ Auch falsch „Kleine Landwirte und Hobbygärtner dürfen ihr Saatgut weiterhin ohne Registrierung handeln und tauschen.“

Richtig ist vielmehr, dass Privatpersonen („Hobbygärtner“) von Auflagen betroffen sein können, und dass alle in der Saatgutproduktion erwerbsmäßig tätigen Unternehmer von der Saatgutverordnung betroffen sein werden. Der maßgebliche englische Text des Verordnungsvorschlages bestimmt in Art. 2(d) lediglich, dass die Verordnung nicht angewendet werden soll auf Pflanzenvermehrungsmaterial, „exchanged in kind between persons other than professional operators“, d.h. nur dann nicht, wenn es um geldlosen Austausch zwischen Amateuren geht. Sobald aber Geld ins Spiel kommt oder Saatgut beruflich erzeugt wird, soll die Verordnung greifen!

a) Privatpersonen betroffen!

Auch Hobbygärtner, die auf Saatgut-Tauschbörsen ihr Saatgut gegen ein Entgelt anbieten, würden künftig Auflagen unterliegen: auf den Saatguttütchen müsste nach Art. 36,1(b) künftig der Hinweis „für Nischenmärkte bestimmtes Material“ stehen; die bereitgestellten Mengen müssen dokumentiert werden. Weitere Regeln bezüglich Verpackung, Kennzeichnung und Vermarktung behält sich die EU-Kommission in einem delegierten Rechtsakt vor (Art. 36,3).

b) Bäuerliche Betriebe und Gartenbaubetriebe mit Saatguterzeugung betroffen

Als „Unternehmer“ gilt nach Artikel 3, Satz 6 des Verordnungsvorschlages jede „natürliche oder juristische Person, die in Bezug auf Pflanzenvermehrungsmaterial berufsmäßig zumindest eine der folgenden Tätigkeiten ausführt: (a) Erzeugung; (b) Züchtung; (c) Erhaltung; (d) Angebot von Dienstleistungen; (e) Bewahrung, einschließlich Lagerung, und (f) Bereitstellung auf den Markt.“
Demnach wären beispielsweise auch Landwirte oder Gärtner, die für ihren eigenen Betrieb Saatgut herstellen, mit der Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial beruflich befasst (weil sie eine der Tätigkeiten ausüben) und müssten die Auflagen nach Art. 7 und 8 erfüllen, sie wären für eine lange Liste von Punkten bezüglich dieser Erzeugung zuständig (Art. 7 a – h) (...)

3. Zulassung traditioneller Sorten historisch und geografisch beschränkt

Halbwahr: „Auch sollen traditionelle Sorten keineswegs verboten oder behindert werden, sondern für diese wird es vereinfachte Genehmigungsverfahren und Ausnahmeregelungen geben.“

Richtig: „Ausnahmeregelungen für traditionelle Sorten“ werden in Artikel 57 vorgenommen, wo es um die „Registrierung von Sorten mit einer amtlich anerkannten Beschreibung“ geht. (…) Doch hier werden nur die sog. Erhaltungssorten aufgegriffen und ihre Zulassung an eine vorherigen Verfügbarkeit auf dem Markt geknüpft. Der Antragssteller muss also beweisen, dass eine Sorte bereits auf dem Markt war. Zudem darf ihr Saatgut nur in der „Ursprungsregion“ vermehrt werden. Zudem: der Zulassungskanal für neue Vielfaltssorten als sog. Amateursorten oder „Sorten für besondere Bedingungen“ entfällt nach dem Kommissionsvorschlag.(...)

4. Ausnahmen für Nischensorten gelten nur für Kleinstbetriebe
(...)
5. Neue Chancen für bäuerliche Hofsorten und Landrassen fraglich
(...)
6. Zum Verhältnis von Saatgutverordnung und Sortenschutz
(...)
7. Zum Verhältnis von Gentechnik und Saatgutverordnung
(...)
Andreas Riekeberg, Kampagne für Saatgut-


Alle weiteren Informationen zur Petition erhalten Sie unter diesem Link:

http://www.openpetition.de/petition/online/saatgutvielfalt-in-gefahr-gegen-eine-eu-saatgutverordnung-zum-nutzen-der-saatgut-industrie



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Montag, 13. Mai 2013

Kommissare kneifen trotz Information

Am Montag dieser Woche hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine einheitliche EU-Saatgutverordnung beschlossen. Dieser beruht im Ansatz und in der Ausgestaltung im Wesentlichen auf dem von uns kritisierten Entwurf vom November 2012, ergänzt um eine „Nische“.

Verschiedene Kritikpunkte am Verordnungsentwurf finden Sie z.B. in der Presseerklärung der Kampagne für Saatgut-Souveränität, „Eine Nische macht noch keinen Sommer“ http://www.saatgutkampagne.org/eine-nische-macht-noch-keinen-sommer.html und in der Presseerklärung des Dachverbandes Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt, „Vermehrbares Saatgut droht vom Markt zu verschwinden“ http://kulturpflanzen-nutztiervielfalt.org/vermehrbares-saatgut-droht-vom-markt-zu-verschwinden

Nach wie vor bleibt unsere Petition aktuell und richtet sich nun an die Mitglieder von Parlament und Ministerrat. Sechs Kommissare, unter ihnen Günther Oettinger, waren im Vorfeld der Kommissionsentscheidung am 6. Mai über die Petition und ihre Forderungen sowie den Stand der Unterzeichnung informiert und aufgefordert worden, die Verordnung zurückzuweisen. Sie haben es nicht getan.

Weiterhin gilt, dass eine neue EU-Saatgutverordnung geeignete Voraussetzungen für Vielfaltssorten, bäuerliche Sorten und Öko-Züchtungen schaffen muss. Diesen Forderungen wollen wir in den kommenden Wochen und Monaten gerne Nachdruck verleihen und zählen dabei auch auf Ihre Mithilfe, wenn es etwa gilt, mit Abgeordneten des EU-Parlamentes ins Gespräch zu kommen oder öffentlich für die Forderungen einzustehen.

Wer auf Papier gerne weitere Unterschriften im Freundeskreis und bei Veranstaltungen sammeln möchte, findet hier das passende Formular dafür hier: https://www.openpetition.de/pdf/unterschriftenformular/saatgutvielfalt-in-gefahr-gegen-eine-eu-saatgutverordnung-zum-nutzen-der-saatgut-industrie

Wer anderssprachige Freundinnen und Freunde über die Petition informieren will, findet hier einen Wegweiser zu den Fassungen z.B. auf Englisch, Französisch, Spanisch, Dänisch, Niederländisch, Italienisch, Slowenisch etc. hier: http://www.seed-sovereignty.org/EN/


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Donnerstag, 2. Mai 2013

Pferdefleisch: Skandal ist noch nicht zu Ende

2013 wurden in verschiedenen europäischen Ländern als Rindfleischprodukte deklarierte Lebensmittel gefunden, die bis zu 100 % nicht deklariertes Pferdefleisch enthielten. Im Rahmen der Untersuchungen wurden teilweise auch nicht deklarierte Anteile von anderen Fleischsorten wie Schweinefleisch und Medikamente wie Phenylbutazon nachgewiesen. Betroffen sind insbesondere Tiefkühlkost und Soßen mit Hackfleisch wie Lasagne, Sauce Bolognese und ähnliche Produkte.

Seit Mitte Februar waren zahlreiche Rindfleisch-Fertigprodukten wegen darin gefundenen Pferdefleisches zurückgerufen worden. Bei EU-weiten Tests fanden die Kontrolleure in fast jedem 20. Rindfleisch-Fertigprodukt Spuren davon.

Nun ist Pferdefleisch nicht an sich ungesund. Aber hier wurde ohne Kontrolle aus Profitgier durch den Fleischwolf gedreht, was für den Verzehr nicht geeignet war, weil Medikamente verabreicht wurden, die sich beim Menschen gesundheitsschädigend auswirken. 0,5 Prozent der Proben enthielten ein für Menschen gefährliches Schmerzmittel.

Die Skandalkette hatte das Vertrauen in Fertigprodukte erschüttert, zahlreiche Supermärkte und auch das Möbelhaus Ikea räumten Produkte aus den Regalen.
Da aber die deutschen Behörden keine genauen Angaben zu den Betroffen Unternehmen und Produkten machen, Lagern vermutlich noch tonnenweise Pferdefleischprodukte in deutschen Tiefkühltruhen.


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Donnerstag, 25. April 2013

EU-Kommission: Steilvorlage für Monsanto & Co.

Am 6. Mai will die EU-Kommission über einen Entwurf entscheiden, der das Aus für viele alte Obst-, Gemüse- und Getreidesorten bedeutet: Es dürfte nur noch Saat- und Pflanzgut von Sorten in den Handel, die den Industrienormen entsprechen. Genau das ist der Traum der Agrarkonzerne wie Monsanto, Syngenta und BASF, die diese industriellen Sorten herstellen, patentiert haben und gen-manipulieren.



Auf der Strecke blieben heimische Sorten, die unseren Speiseplan bereichern. Die sorgen auch dafür, dass sich unsere Landwirtschaft an den Klimawandel, Krankheiten und Schädlinge anpassen kann. In einigen Ländern regt sich Widerstand. Compact bringt diesen Widerstand online, damit jeder mitmachen kann. Mit dem Appell zeigen wir, dass wir bunte Vielfalt statt genormter Einfalt auf unseren Tellern, Feldern und in unseren Gärten wollen. In den kommenden Tagen sollen mindestens 100.000 Unterschriften gesammelt und an die EU-Kommission übergeben werden. Helfen Sie mit.



Hier unterzeichnen: http://bit.ly/12KlwKH



Darum geht's:


Nach den Plänen einer Fachabteilung der EU-Kommission dürften Betriebe, die pflanzliches Saatgut erzeugen, künftig nur noch Sorten verwenden, die ein amtliches Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Das Problem: Das Verfahren ist aufwändig und teuer. Außerdem können nur Sorten das Verfahren bestehen, die bestimmte Kriterien erfüllen, etwa einheitliches Wachstum.



Das ist eine neuerlich bürokratische Absurdität. Viele traditionelle Kartoffeln, Tomaten oder Gurken zeichnen sich gerade durch ihre natürlichen Unterschiede aus.



Zwar soll es für alte Sorten ein vereinfachtes Verfahren geben. Doch dies gilt nur für Sorten, die nachweislich bereits auf dem Markt sind und dies muss im Zweifelsfall erst einmal bewiesen werden. Wieder entdeckte Sorten oder neue Kreuzungen hätten von vornherein keine Chance.



Nur eine große Auswahl an Obst-, Gemüse- und Getreidesorten und eine breite genetische Ausgangsbasis stellt sicher, dass sich unsere Landwirtschaft an Klimawandel, Krankheiten, Schädlinge und neue Lebensstile anpassen kann. Die geplante EU-Saatgutverordnung muss Vielfalt auf Feldern und Tellern ermöglichen, statt sie zu vernichten.



Dafür müssen wir kämpfen.




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Samstag, 13. Oktober 2012

Gentechnik im Honig soll Standard werden?

Zur Empörung der Imkerverbände hat die EU-Kommission nun einen Vorschlag zur Änderung der Honigrichtlinie vorgelegt, der die strengen Anforderungen des EuGH-Honigurteils aushebelt. Demnach soll das Vorhandensein von Pollen in Honig, die von zugelassenen Gen-Pflanzen stammen, gegenüber dem Verbraucher weiter verschleiert werden.


Die neue Regelung soll zudem Schlupflöcher ermöglichen, die zu einer Umgehung der Nulltoleranz für nicht zugelassene Gen-Pollen in Honig führen. Eine klare Absage an den Verbraucherschutz. Zur Zeit wird der hier verzehrte Honig überwiegend importiert, vorzugsweise aus Argentinien, Mexiko und China, und ist häufig mit Gen-Pollen kontaminiert.

Das Umweltinstitut München fordert Ministerin Aigner auf, wenigstens die letzten Monate ihrer Amtszeit im Sinne des Verbraucherschutzes aktiv zu werden und sich in Brüssel gegen diese Aufweichung einzusetzen.

Filmtipp "More than Honey": Bienen produzieren nicht nur Honig, sondern sind unverzichtbar für Natur und Landwirtschaft. Ohne die Bestäubungsarbeit der Bienen würde der Weltbevölkerung ein Drittel der gesamten Welternte fehlen. Der Dokumentarfilm "More than Honey" ("Mehr als Honig") geht dem massiven weltweiten Bienenstreben auf den Grund. Gezeigt wird der Film im Rahmen des Münchner Klimaherbst 2012.


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Dienstag, 29. Mai 2012

Verflechtung der Gentechnik-Lobby

Enge Verbindungen zwischen der Gentechnik-Lobby und deutschen Behörden
gefährden eine unabhängige Risikokontrolle bei Gen-Pflanzen. Dazu haben wir heute gemeinsam mit der Organisation Testbiotech eine Pressemitteilung rausgegeben.

Wie ein neuer Bericht zeigt, sind Experten, die das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) zu Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen beraten, zugleich für die Gentechnik-Industrie tätig. Einige haben sogar selbst Patente auf Gen-Pflanzen angemeldet.

Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um handfeste Interessenkonflikte. Hinzu kommt, dass einige Experten ihre Tätigkeiten für die Industrie nicht transparent gemacht haben. Hier muss das Verbraucherschutzministerium deutlich nachbessern und dafür sorgen, dass wir eine lobbyfreie Lebensmittelaufsicht bekommen! Wir fordern eine offizielle Untersuchung der Interessenkonflikte und wirksame Maßnahmen dagegen.

Informieren Sie sich über die Einflussnahme der Lebensmittellobby:
http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2012/05/gen-lobby-eng-mit-deutschen-behorden-verbunden/

Mehr Informationen zu den Lobby-Verflechtungen im BfR auch in der
Lobbypedia:
http://www.lobbypedia.de/index.php/Bundesinstitut_f%C3%BCr_Risikobewertung



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